Häufige Fragen

FAQ

 Wann darf ich ein Halteverbot beantragen? 01.01.2022

 Grundsätzlich verlangen die Behörden einen besonderen Grund für die Beantragung eines Halteverbots. Ein Umzug, Baumaßnahmen, eine Veranstaltung oder größere Lieferung sind klassische Gründe, für die eine Halteverbotszone genehmigt wird. Einen Parkplatz vor dem Haus zu reservieren, damit man nicht immer so weit laufen muss, zählt dagegen nicht als hinreichendes Argument. Bei Rückfragen diesbezüglich helfen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0211-93071400 weiter.

Kann ich überall ein Parkverbot aufstellen lassen?  01.01.2022 

 Nein, es gibt Bereiche, in denen Sie kein Parkverbot aufstellen lassen dürfen. Dazu zählen zum Beispiel Rettungswege. Dort muss mindestens eine 3 m breite Fläche für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Feuerwehrautos und Krankenwagen müssen jederzeit problemlos passieren können.

Soll die Parkverbotszone vor eine Haltestelle eingerichtet werden, gilt es, neben der standardgemäßen Genehmigung auch Rücksprache mit den zuständigen Verkehrsbetrieben zu halten. Gegebenenfalls kann die Haltestelle vorübergehend verlegt werden.

Handelt es sich bei der gewünschten Halteverbotszone um Privatgelände, müssen Sie zunächst eine Erlaubnis des Eigentümers einholen. Anschließen können Sie Ihr Halteverbot von uns aufstellen lassen. Bei näheren Fragen diesbezüglich kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0211-93071400 oder per Mail an service@halteverbot.nrw.

 Meine Stadt ist in der Übersicht nicht aufgeführt –kann ich trotzdem
ein Parkverbot beantragen? 01.01.2022

 Ja, Sie können auch für Städte ein Parkverbot beantragen, die in unserer Übersicht nicht aufgeführt sind. Geben Sie dazu einfach oben auf der Startseite die Postleitzahl der Stadt ein, in der Sie ein Halteverbot aufstellen lassen möchten. Über „Preis berechnen“ öffnet sich dann automatisch unser Angebotsformular mit einem kurzen Hinweis, dass die Stadt zwar nicht zu unseren üblichen Einsatzgebieten gehört, Sie aber trotzdem eine Parkverbotszone beantragen können.

 Wie lange im Voraus muss ich ein Halteverbot beantragen? 01.01.2022

 Damit wir eine Genehmigung gewährleisten können, müssen Sie Ihr Halteverbot bei uns mindestens 14 Tage im Voraus beantragen. Für die Bearbeitung Ihres Antrags haben die zuständigen Ämter so die nötige Vorlaufzeit. Außerdem sollten Halteverbotsschilder immer 72 Stunden vor dem Geltungszeitraum aufgestellt werden, damit Bewohner und andere Personen ausreichend Zeit haben, die Halteverbotszone wahrzunehmen.

 Brauche ich extra eine Genehmigung zum Einrichten einer Halteverbotszone? 01.01.2022

 Ja, Sie benötigen eine Genehmigung, um eine Halteverbotszone einrichten zu können. Ohne Genehmigung handelt es sich um ein „wildes Halteverbot“, welches in Deutschland strafbar ist. Weil wir uns als erfahrenes Umzugsunternehmen mit den zuständigen Ämtern auskennen, übernehmen wir die Beantragung einer Parkverbotszone gerne für Sie. Es ist aber auch möglich über unser Formular ein Parkverbot ohne Genehmigung zu bestellen, wobei Sie die Bewilligung dann selbst beim Amt einholen sollten.

 Darf ich mir eigene Halteverbotsschilder erstellen? 01.01.2022

 Nein, Sie dürfen keine Halteverbotsschilder selber erstellen und aufstellen. Halte- und Parkverbotsschilder unterliegen in Deutschland bestimmten Vorschriften, z. B. in Bezug auf Farbe, Größe und Höhe der Anbringung. Selbstgebastelte Schilder, die diesen Normen nicht entsprechen, zum Abgrenzen eine Halteverbotszone zu verwenden, ist strafbar. Deswegen ist das Halteverbotsschilder Mieten Teil unseres Rundumservices.

 Wie kann ich meine Parkverbotszone bezahlen? 01.01.2022

 Ihre Parkverbotszone können Sie bei uns per Vorkasse, Überweisung oder PayPal bezahlen. Die Kosten variieren, je nachdem, ob Sie ein einseitiges oder beidseitiges Halteverbot beantragen und, ob wir zusätzlich eine Genehmigung dafür einholen. Der individuelle Preis wird berechnet, sobald Sie alle Daten rund um Ihr gewünschtes Parkverbot in unser Angebotsformular eingetragen und bestätigt haben.

 Was tun bei einer Kontrolle meines Halteverbots bzw. Fahrzeugs? 01.01.2022

 Eine Kontrolle ist für Sie kein Problem, solange Sie sich als gültig parkende Person ausweisen können. Deswegen sollten Sie die von uns bereitgestellten Papiere mit der Genehmigung während des gesamten Geltungszeitraums Ihres Halteverbots bei sich führen. Sollte die Polizei oder das Ordnungsamt dennoch etwas gegen Ihre Parkverbotszone einzuwenden haben, wenden Sie sich umgehend an die ausstellende Behörde, deren Kontaktdaten auch auf der Genehmigung zu finden sind.

 Was ist, wenn ein fremdes Fahrzeug in meiner Halteverbotszone parkt? 01.01.2022

 Natürlich kann es trotzdem passieren, dass ein fremdes Fahrzeug unerlaubt in Ihrer Halteverbotszone parkt. Wenn das der Fall ist, sollten Sie Ihr Aufstellprotokoll, die Genehmigung und Ihren Personalausweis beisammenhaben und die zuständigen Behörden, Polizei oder Ordnungsamt, informieren.

Die werden zeitnah eintreffen und versuchen, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Das Abschleppen müssen Sie selbstverständlich nicht bezahlen, sondern der ungültig parkende Fahrzeughalter.

 Was muss ich nach Ablauf der Parkverbotszone machen? 01.01.2022

 Nach Ablauf der Parkverbotszone kümmern wir uns wiederum innerhalb der folgenden 72 Stunden um den Abbau der Halteverbotsschilder – Sie müssen also gar nichts machen. Im Gegenteil – verschieben Sie bitte nicht die Schilder und entfernen Sie auch nicht den Terminhinweis. Andernfalls verwirren Sie nur andere Autofahrer und machen Sie womöglich sogar ungewollt mit einem nicht genehmigten Halteverbot strafbar.