Häufige Fragen

FAQ

 Wann darf ich ein Halteverbot beantragen? 01.01.2022

Für die Genehmigung einer Halteverbotszone verlangen die Behörden in der Regel einen triftigen Grund. Häufige Gründe sind UmzügeBaumaßnahmenVeranstaltungen oder größere Warenlieferungen.

Ein Halteverbot, um dauerhaft einen Parkplatz vor dem Haus zu sichern, wird nicht als ausreichender Grund anerkannt.

Tipp: Planen Sie Ihren Antrag frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.

Bei Fragen beraten wir Sie gerne telefonisch unter 0211-930 71 400.

Kann ich überall ein Park- oder Halteverbot aufstellen lassen?  01.01.2022 

Nein, es gibt Bereiche, in denen das Aufstellen einer Halteverbotszone nicht erlaubt ist.

Dazu zählen insbesondere Rettungswege, die jederzeit frei bleiben müssen. Hier ist eine Mindestbreite von 3 Metern für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge vorgeschrieben. Diese müssen jederzeit ungehindert passieren können.

Soll eine Halteverbotszone vor einer Bushaltestelle eingerichtet werden, ist neben der offiziellen Genehmigung auch die Rücksprache mit den zuständigen Verkehrsbetrieben erforderlich. In manchen Fällen kann die Haltestelle vorübergehend verlegt werden.

Bei Halteverbotszonen auf Privatgrundstücken ist zunächst die Einwilligung des Eigentümers einzuholen. Danach kann das Halteverbot von uns aufgestellt werden.

Kontakt:

📞 Telefon: 0211-930 71 400

📧 E-Mail: service@halteverbot.nrw

 Meine Stadt ist in der Übersicht nicht aufgeführt –kann ich trotzdem ein Halteverbot beantragen?  01.01.2022

Ja, auch wenn Ihre Stadt nicht in unserer Übersicht aufgeführt ist, können Sie problemlos ein Halteverbot beantragen.

Geben Sie dazu einfach auf der Startseite die Postleitzahl der gewünschten Stadt ein.Klicken Sie auf

 „Preis berechnen“, öffnet sich automatisch unser Angebotsformular. Dort erhalten Sie gegebenenfalls den Hinweis, dass Ihre Stadt nicht zu unseren Standard-Einsatzgebieten gehört – den Antrag können Sie dennoch stellen.

 Wie lange im Voraus muss ich ein Halteverbot beantragen? 01.01.2022

Damit wir eine Genehmigung rechtzeitig einholen können, muss Ihr Antrag mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin bei uns eingehen.

Diese Vorlaufzeit ist notwendig, da die zuständigen Behörden Zeit für die Bearbeitung benötigen.

Bitte beachten Sie:

  • Halteverbotsschilder sollten mindestens 72 Stunden vor Beginn des Geltungszeitraums aufgestellt werden.
  • So wird sichergestellt, dass Anwohner und Verkehrsteilnehmer ausreichend informiert sind.

 Brauche ich eine Genehmigung zum Einrichten einer Halteverbotszone?  01.01.2022

Ja, für das Einrichten einer Halteverbotszone ist in Deutschland eine behördliche Genehmigung erforderlich.

Ohne diese Genehmigung gilt die Zone als „wildes Halteverbot“ – und das ist strafbar.

Als erfahrenes Umzugsunternehmen übernehmen wir gerne die komplette Beantragung bei den zuständigen Behörden für Sie.

Alternativ können Sie über unser Formular auch ein Halteverbot ohne Genehmigung bestellen und die behördliche Bewilligung anschließend selbst beim Amt einholen.

 Darf ich eigene Halteverbotsschilder erstellen? 01.01.2022

Nein. In Deutschland dürfen Halte- und Parkverbotsschilder nur nach amtlichen Vorschriften erstellt und aufgestellt werden – etwa in Bezug auf Farbe, Größe und Höhe der Anbringung.

Selbstgefertigte Schilder, die nicht den gesetzlichen Normen entsprechen, und zum Abgrenzen einer Halteverbotszone genutzt werden, sind strafbar.Deshalb ist das

 Mieten von zugelassenen Halteverbotsschildern Teil unseres Rundumservices.

 Wie kann ich meine Parkverbotszone bezahlen? 01.01.2022

Sie können Ihre Parkverbotszone bequem per Vorkasse, Überweisung oder PayPal bezahlen.

Die Kosten variieren je nach Art der Beantragung:

  • Einseitiges oder beidseitiges Halteverbot
  • Ob zusätzlich eine amtliche Genehmigung erforderlich ist

Der genaue Preis wird automatisch berechnet, sobald Sie alle Daten zu Ihrem gewünschten Parkverbot in unser Angebotsformular eingetragen und bestätigt haben.

 Was tun bei einer Kontrolle meines Halteverbots bzw. Fahrzeugs? 01.01.2022

Eine Kontrolle ist unproblematisch, solange Sie sich als berechtigter Nutzer der Halteverbotszone ausweisen können.

Führen Sie deshalb während des gesamten Geltungszeitraums die von uns bereitgestellte Genehmigung stets bei sich.

Sollte die Polizei oder das Ordnungsamt dennoch Einwände gegen Ihre Parkverbotszone haben, wenden Sie sich umgehend an die ausstellende Behörde.

Die Kontaktdaten finden Sie direkt auf Ihrer Genehmigung.

 Was ist, wenn ein fremdes Fahrzeug in meiner Halteverbotszone parkt? 01.01.2022

Es kann vorkommen, dass ein fremdes Fahrzeug unberechtigt in Ihrer Halteverbotszone steht.

In diesem Fall:

  1. AufstellprotokollGenehmigung und Personalausweis bereithalten.
  2. Zuständige BehördePolizei oder Ordnungsamt informieren.

Die Beamten versuchen, den Fahrzeughalter zu ermitteln. Falls dies nicht möglich ist, wird das Fahrzeug abgeschleppt.

Wichtig: Die Abschleppkosten trägt nicht der Zoneninhaber, sondern der unberechtigt parkende Fahrzeughalter.

 Was muss ich nach Ablauf der Parkverbotszone machen? 01.01.2022

Nach Ablauf Ihrer Parkverbotszone übernehmen wir den Abbau der Halteverbotsschilder innerhalb von 72 Stunden – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wichtig: Bitte verschieben oder entfernen Sie weder die Schilder noch den Terminhinweis.

Andernfalls könnten Sie andere Verkehrsteilnehmer verwirren oder unbeabsichtigt ein nicht genehmigtes Halteverbot verursachen – was strafbar ist.