AGB

FAQ

Grundsätzliches

Die nachfolgenden Bedingungen, werden bei einer Bestellung, vollständig durch den Kunden anerkannt bzw. sind Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Rexhë Tuba (Halteverbot.nrw genannt) und dem Kunden.

Beauftragung eines weiteren Dienstleisters

Halteverbot.nrw kann weitere Dienstleistungsunternehmen für die Auftragsabwicklung zum Aufstellen einer Halteverbotszone beauftragen.

Beauftragung einer Halteverbotszone

Die Beauftragung einer Halteverbotszone muss in jedem Falle durch das zur Verfügung gestellte Online Formular erfolgen. Eine telefonische Beauftragung ist nicht möglich.

Daten für die Beauftragung

Der Kunde muss folgende Daten bei einer Beauftragung angeben: Aufstellungsort für die Halteverbotszone (PLZ und Ort, Strasse, Haus-Nr.), Gültigkeitsdatum für die Aufzustellende Halteverbotszone, Zeitspanne in der die Halteverbotszone gültig sein soll und die Breite der halteverbotszone. Sollte die Uhrzeit oder die Breite fehlen, so gelten folgende Standartwerte als anerkannt: Breite: ca. 15m, Uhrzeit von 07:00 – 19:00 Uhr 

Bestätigung eines Auftrages

Halteverbot.nrw ist verpflichtet, jeden Auftrag schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgt
per E-Mail. Erst nach Versendung der Bestätigung, gilt der Auftrag als angenommen. 

Sonstiges zur Beauftragung durch den Kunden 

Jede Halteverbotszone muss mindestens 10 Werktage vor Gültigkeit bei Halteverbot.nrw beantragt werden. Andernfalls schließt Halteverbot.nrw die Erteilung einer Genehmigung, durch das zuständige Amt aus.

Preise und Rechnungsbetrag

Die Preise und der Rechnungsbetrag verstehen sich immer (wenn nicht anders ausgewiesen) als Bruttoendbetrag inkl. MwSt. und inkl. Genehmigung mit Ausnahme des Punktes der im nächsten Abschnitt angegeben wird.

Nachberechnung

Halteverbot.nrw ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach Bestellung Änderungen ergeben, die den preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Straßen) aufgestellt werden muss.
Oder durch die Stadt eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird.

Zahlung

Die Zahlung, der bei der Bestellung vereinbarten Summe, muss entweder per Vorab-Überweisung,
auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto überwiesen werden, oder durch den Service von PayPal oder Sofortüberweisung gezahlt werden. Halteverbot.nrw haftet nicht für die Richtigkeit der Bankverbindung.

Reklamation

Eine Reklamation einer Halteverbotszone muss immer spätestens am Gültigkeitstag mit Beweisfoto erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen.

Aufstellung der Halteverbotszone

Die Aufstellung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle Halteverbot.nrw. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann Halteverbot.nrw einen Ausweichort nehmen. Dieser darf bis zu 50 m vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden.

Ablehnung der Genehmigung

Halteverbot.nrw beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone beim zuständigen Amt. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist Halteverbot.nrw berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen und einer Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen.

Haftungsausschluss bei Diebstahl einer Halteverbotszone

Halteverbot.nrw haftet nicht für Schäden und Folgeschäden die durch Diebstahl einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen worden sein, so muss der Halteverbot.nrw umgehend informieren. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so muss Halteverbot.nrw versuchen eine neue Halteverbotszone aufstellen. Dies wird jedoch nicht garantiert.

Vorgehensweise bei blockierter Halteverbotszone

Sollte die Halteverbotszone am Gültigkeitstag und -Uhrzeit blockiert sein, so sind Sie berechtigt die Polizei anzurufen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Halteverbotszone rechtzeitig bei uns beantragt haben und Ihnen die von uns zugesandten Papiere vorliegen. Die Polizei wird immer in dieser Linie versuchen, den Halter des KFZ heraus zu finden und Ihn dann ggfs. Bitten das Fahrzeug zu entfernen. Wenn der Halter nicht im näheren Bereich wohnt, dann kann das Fahrzeug versetzt bzw. abgeschleppt werden. 

Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges

Die kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges trägt in erster Linie der Kfz-Halter. Sollte der Halter die Zahlung verweigern (insbesondre bei Halter die im Ausland Ihren Wohnsitz haben) so sieht der Gesetzgeber vor, dass in zweiter Linie der Nutzniesser der Halteverbotszone die Rechnung übernehmen muss. Bitte überlegen Sie genau ob Sie Autos entfernen lassen oder nicht. Der Nutzniesser einer Halteverbotszone ist immer der Kunde. Halteverbot.nrw haftet nicht für solche Rechnungen bzw. Schäden. Die Rechnung muss vom Kunden (Nutznisser) bezahlt werden und kann nicht von Halteverbot.nrw zurückverlangt werden.

Haftung

Die Haftung seitens Halteverbot.nrw ist auf Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, Verzögerungen und dessen Folgen oder wegen sonstigen Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt Halteverbot.nrw.

Stornierungsbebühr

Stornierungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 8,00 € berechnet.
Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und kann bei bereits erfolgter Leistung 100 des Rechnungsbetrages entsprechen. Für den Fall einer 100igen Berechnung entfällt die Bearbeitungsgebühr.

Speicherung persönlicher Angaben bzw. Daten

Der Kunde stimmt einer Speicherung seiner Daten zu. Die Daten dürfen von Halteverbot.nrw für die Auftragsabwicklung verwendet werden. Auch dürfen die Daten an weitere Unternehmen weitergeleitet werden, wenn dieser Unternehmer mit der Auftragsabwicklung, der vom Kunden beauftragten Dienstleistung, direkt zu tun haben. Eine Weitergabe der Daten wird ausgeschlossen. Halteverbot.nrw darf die Daten ausschließlich zur Auftragsabwicklung und für interne statischen Zwecken verwenden.

Sonstige Bedingungen

Sonstige Bedingungen bestehen nicht. Sollte eine Bedingung ganz oder teilweise nicht rechtmäßig sein, so bestehen die anderen Bedingungen weiter.
Bei nicht aufgeführten Bedingungen tritt das deutsche Recht in Kraft.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Halteverbot.nrw
Piraten Umzüge GmbH

Geschäftsführer:
Rexhë Tuba

Kölner Landstraße 4
40591 Düsseldorf

Telefon:

0211 / 930 71 400

Fax:

0211 / 930 71 401

service@halteverbot.nrw

Amtsgericht Düsseldorf
HRB 71816

Steuernummer: 106/5734/1983